FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung in Bendorf
- Was ist kommunale Wärmeplanung?
Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Pläne entwickeln, um die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und zuverlässige Wärmeversorgung zu erreichen.
2. Warum ist kommunale Wärmeplanung wichtig?
Die Wärmeversorgung verursacht einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert und die Klimaziele erreicht werden. Die kommunale Wärmeplanung zeigt Wege auf, wie die Treibhausgasemissionen künftig vermieden werden können.
3. Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?
Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
- Bestandsanalyse: Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs und der bestehenden Infrastruktur.
- Potenzialanalyse: Untersuchung der verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen.
- Entwicklung von Szenarien: Erstellung von verschiedenen Versorgungsoptionen und deren Bewertung.
- Umsetzungsplanung: Festlegung konkreter Maßnahmen und Zeitpläne zur Umsetzung der bevorzugten Szenarien.
4. Was kann ich als Bürger von der Wärmeplanung erwarten?
Die Wärmeplanung dient den Bürgerinnen und Bürgern zur Orientierung, wie sie ihre Wärmeversorgung künftig nachhaltig und effizient gestalten können. Der Wärmeplan unterscheidet drei Wärmekategorien:
- Wärmenetzgebiete: Hohe Potenziale für Nah- oder Fernwärmenetze.
- Wasserstoffnetzgebiete: Umwidmung bestehender Gasleitungen auf Wasserstoff oder Bau neuer Wasserstoffleitungen, meist in Quartieren mit großen Industrieanlagen
- Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung: Effiziente dezentrale Wärmeversorgung durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und weitere Optionen.
5. Wer ist für die kommunale Wärmeplanung in Bendorf verantwortlich?
Die Stadtverwaltung Bendorf fungiert als planungsverantwortliche Stelle und hat die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) mit der Erstellung der Wärmeplanung beauftragt. Die evm arbeitet mit dem Unternehmen endura kommunal aus Freiburg zusammen, welches bereits erfolgreich zahlreiche Wärmepläne für Kommunen erstellt hat. Im Planungsprozess arbeiten evm und endura eng mit lokalen Energieversorgern, Unternehmen, der Stadt und weiteren Interessensvertretern zusammen.
6. Was hat die Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) zu tun?
Im Gebäudeenergiegesetz wird auf die kommunale Wärmeplanung Bezug genommen. Die Stadt Bendorf ist verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Stadt hat die Weichen frühzeitig gestellt und wird voraussichtlich Ende 2025 ihren Wärmeplan vorlegen können. Damit haben die Bürger frühzeitig eine Orientierung für individuelle Entscheidungen. Ebenfalls bis zum 30. Juni 2028 dürfen Bendorfer Bürgerinnen und Bürger noch fossile Heizungen vorübergehend ohne oder mit geringeren Anteilen als 65% an erneuerbaren Energien einbauen und nutzen. Die Wärmeplanung ändert an dieser Frist erst einmal nichts. Der Stadtrat kann für bestimmte Gebiete diese Frist verkürzen, jedoch bedarf es dafür einen separaten Beschluss im Stadtrat.
7. Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Ein Beschluss, dass sofort 65% erneuerbare Energien in neuen Heizungen eingesetzt werden müssen, kann auf Basis des Plans gefasst, muss aber separat durch den Stadtrat getroffen werden.
8. Welche Daten sind für die Erstellung der Wärmeplanung notwendig?
Die Planer greifen nur auf bereits vorhandene Daten zurück. Diese liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern enthalten. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die evm oder die Stadt übermitteln. Der gesetzliche Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Versorgungsdaten von Einfamilienhäusern werden aggregiert vorgelegt, sodass kein Rückschluss auf den Personenbezug festgestellt werden kann.
9. Aus welchen Quellen könnte zukünftig Wärme gewonnen werden?
Die Planung betrachtet grundsätzlich verschiedene Optionen wie Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grünen Wasserstoff und erneuerbaren Strom sowie unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Abwasser und anderen Quellen.