Wahl des Beirates für Migration und Integration

Wahl Beirat für Migration und Integration

Wahl des Beirates für Migration und Integration

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gewählt werden sechs Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Bürgermeister der Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

Hier können Sie die Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit herunterladen.

Die Mitarbeitenden des Wahlamtes der Stadt Bendorf stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

Unterlagen zum Download