bÜRGERMEISTER mOHR - Nebeneinkünfte und Abführungen
Kommunalbeamt:innen auf Zeit sind gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) verpflichtet, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Anschließend ist der Bericht über die Internetseite der Kommune zu veröffentlichen.
Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2022 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 07.02.2023 erfolgt.
In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten Christoph Mohr ausübt, die in Verbindung zum Amt des Bürgermeisters stehen und welche Einkünfte er hieraus erhält.
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2022 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Beirat der EVM | 0,00 Euro | 500,00 Euro |
Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen GVV-Kommunalversicherung VVaG | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 6.200,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abgeführt wurden | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 6.200 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
m Kalenderjahr 2022 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Oberbürgermeisters zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Rheinhafen Bendorf GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Verbandsversammlung Kreismusikschule/Kulturforum | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern
Tätigkeit | Vergütung/ | Sitzungsgeld |
Verwaltungsrat der Sparkasse Koblenz | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz - Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie | 0,00 Euro | 35,00 Euro |
Beirat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Mitglied) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Unfallkasse Rheinland-Pfalz - Stellv. Mitglied im Satzungsausschuss - Stellv. Mitglied im Widerspruchsausschuss II - Stellv. Mitglied der Vertreterversammlung | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 0,00 Euro | 35,00 Euro |
Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.
Abführungspflichtige Einkünfte sind nicht entstanden. Eine Abführung von Geldern an die Stadtkasse ist demnach nicht erfolgt.