Nebeneinkünfte und abführungen

Nebeneinkünfte und Abführungen

bÜRGERMEISTER mOHR - Nebeneinkünfte und Abführungen

Kommunalbeamt:innen auf Zeit sind gemäß § 119 Absatz 3 des Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) verpflichtet, einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der damit erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern gilt dies nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Anschließend ist der Bericht über die Internetseite der Kommune zu veröffentlichen.

Der Bericht über die Nebentätigkeiten des Jahres 2024 ist in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 08.04.2025 erfolgt.

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten Christoph Mohr ausübt, die in Verbindung zum Amt des Bürgermeisters stehen und welche Einkünfte er hieraus erhält.

a) Nebentätigkeiten

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2024 keine genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Vergütung/
Aufwandsentschädigung

Sitzungsgeld

insgesamt

0,00 Euro

0,00 Euro

davon unterliegen nicht der Abführung

9.600,00 Euro

1.900,00 Euro

abgeführt wurden

0,00 Euro

0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

 b)    Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2024 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Bürgermeisters zuzurechnen sind:

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-entschädigung

Sitzungs-geld

Rheinhafen Bendorf GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates

0,00 Euro

0,00 Euro

Verbandsversammlung Kreismusikschule/Kulturforum

0,00 Euro

0,00 Euro

Verwaltungsausschuss im Zweckverband Kulturforum Mayen-Koblenz (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Rechnungsprüfungsausschuss im Zweckverband Kulturforum Mayen-Koblenz (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

0,00 Euro

0,00 Euro

abzuführen insgesamt

0,00 Euro

0,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

c) öffentliche Ehrenämter

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-
entschädigung

Sitzungsgeld

Verwaltungsrat der Sparkasse Koblenz (Mitglied)

1.519,20 Euro

1.255,34 Euro

Verwaltungsrat des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (Mitglied)

450,42 Euro

0,00 Euro

Trägerausschuss des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz

0,00 Euro

0,00 Euro

Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen GVV – Kommunalversicherung VVaG (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Ausschuss „Digitalisierung“ des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

  • Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie

0,00 Euro

0,00 Euro

Vertreterversammlung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Satzungsausschuss der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (stellvertretendes Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Widerspruchsausschuss II der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (stellvertretendes Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Städtetag

  • Vorstandsmitglied
  • Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr

0,00 Euro

0,00 Euro

Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz (Mitglied)

1.006,45 Euro

1.290,00 Euro

Aufsichtsrat der Vulkanpark GmbH (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Verbandsversammlung des Zweckverbands Vulkanpark (Mitglied)

0,00 Euro

0,00 Euro

Ausschüsse des Landkreises Mayen-Koblenz

 

380,00 Euro

  • Zukunftsausschuss (Mitglied)

 

 

  • Schulträgerausschuss (Mitglied)

 

 

  • Ausschuss für Umwelt und Klima (stellvertretendes Mitglied)

 

 

  • Kreisausschuss (stellvertretendes Mitglied)

 

 

  • Sozial- und Gesundheitsausschuss (stellvertretendes Mitglied)

 

 

Insgesamt abzuführen

0,00 Euro

0,00 Euro

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.

Abführungspflichtige Einkünfte sind nicht entstanden. Eine Abführung von Geldern an die Stadtkasse ist demnach nicht erfolgt.