schiedsamt der stadt bendorf
Gabriele Zils ist die Schiedsfrau für die Stadt Bendorf (Stellvertreter Jens Peuser). Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten zwischen Privatpersonen zu schlichten, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld vermieden werden können.
Um die Gerichte von der Flut an Nachbarschafsstreitigkeiten zu entlasten, sieht der Gesetzgeber zudem seit 2009 eine verpflichtende Streitschlichtung durch eine Schiedsperson vor, bevor eine Klage eingereicht werden kann. So soll ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren abgewendet werden.
Zils Erfolgsquote ist hoch: In 80 Prozent der Streitfälle erzielen die Konfliktparteien unter ihrer Mediation eine Einigung.
Die Vorteile des Schiedsverfahrens:
- Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
- Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der sie verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Vergehen:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlungen) gegeben ist.
Die Schiedsperson bestimmt den Sühnetermin und ordnet mit der Ladung, unter Androhung von Ordnungsgeld das persönliche Erscheinen der Parteien an.
Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche deren Gegenstand an Geld oder Geldwert bis zu 5.112,92 € beträgt. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts zum Beispiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten rheinland-pfälzischen Nachbarrecht. Siehe auch den Eintrag Schiedsamtsordnung.