Grundsteuer

Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer

Hinweis bei Eigentümerwechsel

Beginn der Steuer

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Die Grundsteuer ist also eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die Grundsteuer wird nicht unterjährig abgerechnet. Maßgebend sind also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelungen, sondern die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.

Die Steuerpflicht des neuen Eigentümers beginnt spätestens mit dem Zurechnungsdatum im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dieser Bescheid ist alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer.

Eine vorherige Umstellung ist durch eine schriftliche Übernahmeerklärung des neuen Eigentümers möglich.

Hier finden Sie das zuständige Formular:

Den ausgefüllten Vordruck können Sie per Post oder per Email an die Stadtverwaltung Bendorf senden. 

Weitere zuständige Ämter:

Finanzamt Koblenz