Abwasser

Wasser & Abwasser

WOHER KOMMT DAS WASSER IN BENDORF?

Die Wasserversorgung wird in Bendorf von den Stadtwerken Bendorf gewährleistet. Die Stadtwerke sind ein kommunaler Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Knapp 900.000 Kubikmeter Wasser benötigt Bendorf jährlich. 550.000 Kubikmeter davon werden seit August 2017 von den Stadtwerken Neuwied auf Grund eines Vertrages geliefert. Die restlichen 350.000 Kubikmeter fördern die Stadtwerke Bendorf aus vier Brunnen im Großbachtal und einer Quelle im Wenigerbachtal.

Welches Wasser die Abnehmer in Bendorf gerade nutzen, hängt davon ab, ob in diesem Moment Wasser aus Neuwied in unser Netz gepumpt wird. Für die Dauer der Pumpphase (durchschnittlich ca. 10 Stunden täglich) nutzen die Abnehmer ausschließlich das Wasser aus Neuwied. Wenn der zentrale Hochbehälter im Großbachtal seinen Füllstand erreicht hat, schalten sich die Pumpen ab und von diesem Moment an drückt das Wasser aus dem Hochbehälter in das Versorgungsnetz. In dieser Phase steht den Abnehmern überwiegend Wasser aus dem Groß- und Wenigerbachtal zur Verfügung, wobei zum Teil aber auch eine Vermischung der beiden Wässer im Hochbehälter Großbachtal stattfindet.

Die Wässer aus Neuwied und Bendorf unterscheiden sich in ihrer Beschaffenheit nur unwesentlich. Eine Vermischung der Wässer ist problemlos möglich und der Verbraucher stellt in der jeweiligen Situation keinen Unterschied fest. Die nachfolgende Analyse stammt von einer Probe, die am 20. September 2020 in der Unteren Rheinau 60 entnommen wurde.

Hier finden Sie eine aktuelle Wasseranalyse 

Die Grundstücke in Bendorf-Sayn, die zur Hochdruckzone Bismarckhöhe gehören (s. blau unterlegte Fläche in dem beiliegenden Lageplan), beziehen ausschließlich Wasser aus Neuwied. Eine Analyse dieses Wassers kann auf der Internetseite der Stadtwerke Neuwied eingesehen werden (www.swn-neuwied.de

Nach dem Waschmittelgesetz gehört Wasser mit einem Härtegrad von mehr als 14°dH zum Härtebereich hart (3). Das Wasser im gesamten Stadtgebiet von Bendorf gehört zum Härtebereich hart.

  • GEBÜHREN- UND BEITRÄGE FÜR WASSER UND ABWASSER

    Benutzungsgebühr (Trinkwasserpreis) und Abwasserpreis

    „Für die Wasserversorgung erheben die Stadtwerke Bendorf eine Benutzungsgebühr pro Kubikmeter Wasser. Die Gebühr beträgt seit dem 1. Januar 2023 1,71 Euro. Für die Vorhaltung eines Wasserhausanschlusses ist darüber hinaus eine jährliche Grundgebühr zu zahlen. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach dem eingebauten oder einzubauenden Wasserzähler und sie beträgt für den kleinsten Wasserzähler 90,00 Euro im Jahr. Dieser kleinste Zähler ist in mehr als 90 % aller Häuser eingebaut.

    Zu den Gebühren für Wasser kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %.

    Im Bereich der Abwasserbeseitigung erheben die Stadtwerke eine Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser. Die Gebühr beträgt seit dem 1. Januar 2022 1,87 Euro pro Kubikmeter und die Bemessungsgröße ist die bezogene Frischwassermenge. Für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser erheben die Stadtwerke Bendorf einen wiederkehrenden Beitrag. Beitragsmaßstab ist die gewichtete Grundstücksfläche, wobei im Regelfall 40 % der Grundstücksfläche als beitragspflichtige Fläche herangezogen werden. Der Beitragssatz beträgt 0,41 Euro/m² beitragspflichtige Fläche.

    Die Gebühr für das Einsammeln und die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt 40,00 Euro pro Kubikmeter Fäkalschlamm.“

    Der Antrag für einen Wasser- und Abwasseranschluss kann hier heruntergeladen werden.

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  • HAUSANSCHLÜSSE

    Wer ein neues Gebäude errichten will, benötigt für die Wasserversorgung dieses Gebäudes einen Wasserhausanschluss. Die Verlegung eines Wasserhausanschlusses muss bei den Stadtwerken Bendorf, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf/Rhein, beantragt werden.

    In Neubaugebieten, die in den letzten Jahren erschlossen worden sind, hat jedes Grundstück in der Regel schon einen Anschluss, der bis zur Grundstücksgrenze verlegt ist. In diesem Falle verlängern die Stadtwerke den Anschluss bis in den Anschlussraum des Hauses. Hier endet der Wasseranschluss an der Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler. Bis zu diesem Punkt bleibt der Anschluss im Eigentum der Stadtwerke und diese sind dafür auch unterhaltungspflichtig. In Gebieten, in denen die Anschlüsse noch nicht verlegt sind, stellen die Stadtwerke auf Grund des Antrages einen komplett neuen Anschluss her.

    Welche Kosten von dem Antragsteller zu übernehmen sind, hängt davon ab, ob für das jeweilige Grundstück bereits einmalige Beiträge entrichtet worden sind, in denen die Kosten des Anschlusses im öffentlichen Verkehrsraum bereits enthalten waren. Ist dies der Fall, muss der Antragsteller nur noch die Kosten des Anschlusses im privaten Grundstücksbereich übernehmen.

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  • KLÄRWERK

    Das Bendorfer Klärwerk reinigt das Abwasser für 19.000 Menschen und die örtlichen Betriebe. Jährlich werden 1,46 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt, wobei 242.484 Kubikmeter Klärgas entstehen. 

    Für den Unterhalt der Anlage wurden im letzten Jahr 561.000 Kilowattstunden Strom benötigt. Die Anlage verfügt über zwei Blockheizkraftwerke, die die aus Klärgas, einem Abfallprodukt der Abwasserreinigung, Strom und Wärme gewinnen und rund 393.000 Kilowattstunden erzeugen. Das Klärwerk stellt so 70 Prozent seiner jährlich benötigten Strommenge selbst her 

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