bauleitpläne (rechtskräftig)
Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Bendorf an dieser Stelle digital über das "GeoPortal RLP online" einsehen und/oder herunterladen.
BAULEITPLÄNE (OFFENLAGE IM VERFAHREN)
Informationen über die Bauleitpläne im Verfahren finden Sie auf diesen Seiten.
Wir bitten Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu vereinbaren, wenn Sie Bauleitpläne vor Ort einsehen wollen (Tel.: 02622 / 703308, E-Mail: stefan.gross@bendorf.de). So können unnötige Wege und lange Wartezeiten verhindert werden.
Offenlage des Planentwurfs Bebauungsplans „Unter dem Neubergsweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
In seiner Sitzung am 17.09.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bendorf den Bebauungsplanentwurf „Unter dem Neubergsweg“ und seine Bestandteile und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (bestehend aus textlichem Bebauungsplan, Begründung, Planzeichnung, städtebauliches Erschließungskonzept, schalltechnische Untersuchung, Fachbeitrag Artenschutz, Bodengutachten und verkehrsplanerische Begleituntersuchung) im Zeitraum von Montag, den 11.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 11.12.2024. In dieser Zeit liegt die Planung, inklusive der v.g. Unterlagen, im Raum 214a, Rathaus II, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf zu jedermanns Einsicht bereit.
In Anwendung des § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (Homepage der Stadt Bendorf) eingestellt und ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Hinweise, Anregungen oder Bedenken zum Entwurf können bis zum 11.12.2024 mündlich, schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Weg bei der Stadt Bendorf (Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur) eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB). Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern.
Planunterlagen
- Inhaltsverzeichnis
- Planzeichnung
- Textfestsetzungen
- Begründung
- Fachbeitrag Artenschutz
- Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung
- Verkehrsplanerische Begleituntersuchung
- Ergänzung Verkehrsplanerische Begleituntersuchung
- Ergänzende Untersuchungen und Zusammenfassung vorhandener Berichte
- Naturschutzrechtliche Stellungnahme Kreisverwaltung
- Stellungnahme SGD Nord