Bauberatung
Grundstücksbesitzer und -käufer können sich beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur erkundigen, ob ein Grundstück nach dem Bauplanungsrecht tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann.
Um Bauherren und Architekten Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um telefonische Terminvereinbarungen. Dabei können Fragestellungen bereits im Vorfeld erörtert und somit Bauberatungen optimal vorbereitet werden.
Weitere Infos erhalten Sie beim Fachbereich 4:
Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Kultur
Rathaus 2, Bendorf, Im Stadtpark
Eine rechtsverbindliche Vorklärung ist jedoch nur durch eine Bauvoranfrage möglich, die bei der Stadtverwaltung Bendorf einzureichen ist und durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beschieden wird.
Kreis Mayen Koblenz
Fachdienst Umwelt und Bauen (Abteilung 9) / Bauaufsicht, Bauleitplanung (Referat 9.63)
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Tel.: 0261/108-0
Fax: 0261/35860
E-Mail: info@mayen-koblenz.de
www.kvmyk.de