3G-nachweis erforderlich
Aufgrund der verschärften Pandemie-Situation und den Expertenwarnungen vor einer weiteren Infektionswelle ist der Zugang zur Stadtverwaltung Bendorf ab Montag, 3. Januar 2022, nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Telefonnummern und Mailadressen für die öffentlichen Dienstleistungen findet man hier. Termine beim Einwohnermeldeamt können ebenfalls online vereinbart werden.
Für alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail regeln lassen, sollten ebendiese unkomplizierten Kommunikationswege genutzt werden.
Der Zutritt zu den Dienstgebäuden ist weiterhin nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis möglich. Besucherinnen und Besucher müssen also geimpft, genesen oder getestet sein.
Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle (wie z.B. in einer Apotheke, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Testzentrum) durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
In allen Dienststellen der Stadtverwaltung ist das Tragen einer Mund- und Nasenmaske (OP, FFP2- oder FFP3-Maske) sowie das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln Pflicht