In den vergangenen Wochen hat die Stadt Bendorf die Bescheide über die Festsetzung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen gemäß § 10a Kommunalabgabengesetz verschickt. Bei den Gesprächen über die Info-Hotline und im Rahmen der persönlichen Beratung sind dabei gerade für das Abrechnungsgebiet Stromberg noch eine Vielzahl von Fragen aufgetaucht.
Die Stadt Bendorf und die Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner mbH laden die Strombergerinnen und Stromberger daher am Mittwoch, 29. März, um 18.30 Uhr zu einer Bürgerversammlung in die Dieter-Trennheuser-Halle ein. Im Rahmen der Veranstaltung werden die häufigsten Bürgerfragen beantwortet und die wichtigsten Fakten rund um die wiederkehrenden Beiträge noch einmal näher erläutert.