Der „Rat der Europäischen Union“ hat für Flüchtende aus der Ukraine die Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG beschlossen, die den „Massenzustrom von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung regelt“.
Das erleichtert den flüchtenden Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur Krankenversicherung.
Was ist zu tun?
1. Registrierung
Um ukrainischen Geflüchteten das Ankommen zu erleichtern, bitten wir, dass alle Ukrainer*innen, die im Landkreis untergebracht werden, mit einer E-Mail an Fluechtlingshilfen@kvmyk.de angemeldet werden. Alle angemeldeten Flüchtlinge werden über die nächsten Schritte zum Sozialleistungsbezug, zum Arbeitsmarktzugang und zum endgültigen Aufenthaltstitel zentral informiert.
2. Meldung beim Einwohnermeldeamt
Geflüchtete, die bereits in Bendorf eine längerfristige Zuflucht gefunden haben (bei Bekannten, Freunden und Familie), sollten sich beim Einwohnermeldeamt melden. Hierfür wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Formulare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung: https://www.bendorf.de/wohnungsgeberbestaetigung.pdf?cid=1n4
3. Ein Girokonto eröffnen
hierfür müssen die Meldebescheinigung und der Reisepass vorgelegt werden.
4. Ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG kann direkt bei der AfA in Trier oder bei der Ausländerbehörde des Kreis Mayen-Koblenz beantragt werden.
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann, wird auch eine Arbeitserlaubnis erteilt.
5. Ein Antrag auf Asylbewerberleistungen kann beim Sozialamt der Stadt Bendorf gestellt werden, sobald Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wenden Sie sich bitte am besten per E-Mail an hilfe@bendorf.de. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin zur Antragstellung.
Alle ukrainischen Staatsangehörigen, die sich beim Sozialamt in Bendorf melden, werden von der Ausländerbehörde des Kreis Mayen-Koblenz nach und nach eingeladen um den Aufenthaltstitel zu beantragen. Ein Terminwunsch kann per E-Mail an hilfe@bendorf.de. mitgeteilt werden. Termine werden zeitnah vergeben.
Aufnahme von Menschen ohne Unterkunft
Personen die im Landkreis Mayen-Koblenz ankommen, aber keine Unterkunft haben, werden aufgefordert, unverzüglich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, AfA Trier, Dasbachstraße 19, 54292 Trier vorzusprechen. Ein Asylantrag ist nicht notwendig, um in der AfA aufgenommen zu werden!
Wohnraumvermittlung
Uns erreichen derzeit einige neue Wohnungsangebote. Wenn Sie Wohnraumangebot zur Verfügung stellen können, melden Sie dies bitte bei der Stadtverwaltung Bendorf unter Telefonnummer 02622/703-444, E-Mail: hilfe@bendorf.de. Zurzeit sammeln wir Angebote, um später entsprechend darauf zurückzukommen.
Der Bedarf ist enorm. Die Landesregierung plant, eine landesweite Wohnraumvermittlungsstelle in der ADD einzurichten.
Kostenlose Transportwege
Ukrainische Flüchtlinge dürfen die Fernzüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Fernzüge aus Polen nach Deutschland verkehren über den Grenzübergang Frankfurt/Oder. Die Fernzüge haben ihre Ausgangspunkte in Warschau, Danzig, Przemysl (Grenze zu Ukraine), Krakau, Breslau, Wien. Auch die Länderbahn (Polen, Tschechien, Bayern) erlaubt seit 28.02.2022 eine kostenlose Nutzung. Ausgangspunkte hier sind Prag, Liberec, Zgorzelec. Seit 01.03.2022 ist auch die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs in Deutschland „bis auf Weiteres“ möglich. Als Nachweis genügt in allen Fällen ein ukrainischer Personalausweis oder Reisepass.
Hilfen bei akuter Krankheit
Für Geflüchtete aus der Ukraine besteht nach deutschem Recht kein Krankenversicherungsschutz. Eine Auslandskrankenversicherung werden nur wenige Ukrainer vor ihrer Flucht abgeschlossen haben. Grundsätzlich sind medizinische Behandlungskosten von den ukrainischen Staatsangehörigen selbst zu tragen, sofern sie über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Wer nicht hilfebedürftig ist, sollte sich daher freiwillig, privat krankenversichern.
Ukrainische Staatsangehörige, die hilfebedürftig sind, einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben und Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen, erhalten mit den Asylbewerberleistungen auch die notwendigen Hilfen zur Gesundheit vom Staat.
In akuten Notfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer 112 oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Die Behandlungskosten werden von dem Sozialamt vor Ort übernommen. Wer in Zukunft die Kosten der regulären Gesundheitsversorgung trägt (Krankenkasse/ Sozialamt), ist abhängig von den grundsätzlichen Sozialleistungen und wird in den nächsten Tagen entschieden.
Schulbesuch
Der Schulbesuch ist für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben, Pflicht (§56 SchulG). Ukrainische Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, müssen daher zur Schule angemeldet werden. Bitte lassen Sie sich bei der entsprechenden Schule vor Ort beraten.
Spenden
Die Spendenbereitschaft der Bevölkerung ist derzeit sehr hoch.
Die Hilfsorganisationen brauchen momentan vor allem Geld. Damit können vor Ort oder im Umfeld Produkte gekauft werden, die akut benötigt werden.
Das Einlagern und Transportieren von Sachgütern sind schwierig.
Wie auch schon bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gibt der MDR wertvolle Tipps, ob Sachspenden für die Ukraine zurzeit überhaupt sinnvoll sind und wenn, wie man diese koordiniert spenden kann. Im Fazit wird von einer „unkoordinierten“ Sachspende abgeraten. Was eher hilft, ist eine Geldspende an eine zugelassene Organisation, auch wenn das den Spender an sich weniger zufrieden stellt. Auf jeden Fall abgeraten wird davon, selbst „Hilfsgüter“ an die Grenze zu fahren, ohne vorher geklärt zu haben, was gebraucht wird.
Seriöse Organisationen für Geldspenden finden Sie auch unter dem folgenden Link.
Medikamentenspenden
Verschiedene Verbände wie „Apotheker ohne Grenzen“ raten von Medikamentenspenden ab. Besser wäre es Geld an anerkannte Organisationen zu spenden, damit dann vor Ort notwendige Medikamente besorgt und verschrieben werden können.
Land RLP-FAQ
Auch die Landesregierung hat nun eine FAQ-Seite veröffentlicht, auf der viele auf Rheinland-Pfalz bezogene Fragen beantwortet werden. Die FAQ sind nur in Deutsch verfügbar.
https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/
BAMF-FAQ
Das BAMF hat die FAQ zu Ukraine angepasst. Weitere Informationen wurden ergänzt. BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
Zentrale Auskunftsstelle bei der Stadtverwaltung Bendorf: 02622/703-444, Mail: hilfe@bendorf.de.