anliegen kontaktlos regeln
Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung und der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gelten ab dem 29.11. neue Regelungen für den Besuch der Stadtverwaltung Bendorf.
Damit der Verwaltungsbetrieb in den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung dauerhaft aufrechterhalten werden kann und die Sicherheit von Mitarbeitenden und Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet ist, ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis möglich.
Das Rathaus hat zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Das Servicebüro dient als Pforte und Anmeldung und Vermittlung im Haus und zur 3G-Kontrolle.
Dienstgebäude II: Ab dem 29.11.2021 erfolgt die Zugangskontrolle für Besucherinnen und Besucher mit Termin unter gleichzeitiger Kontrolle eines gültigen 3G-Nachweises mit Hilfe eines Sicherheitsdienstes zu den regulären Öffnungszeiten.
Dienstgebäude III: Der Zutritt für Besucherinnen und Besucher ist nur über den Nebeneingang bei den Stadtwerken möglich. Der Zugang wird durch Mitarbeitende der Stadtwerke kontrolliert (Termin, 3G-Nachweis).
Jugend- und Kinderkompetenzzentrum: Ein Zutritt ist nur nach Terminvergabe möglich. Die Besucherinnen und Besucher werden zum Termin am Eingang abgeholt und kontrolliert (3G-Nachweis).
Wer keinen gültigen Nachweis vorlegen kann, kann die Gebäude nicht betreten und muss einen Folgetermin vereinbaren.
Für alle Anliegen, die sich telefonisch oder per E-Mail regeln lassen, sollten ebendiese unkomplizierten Kommunikationswege genutzt werden. Termine beim Einwohnermeldeamt können auf www.bendorf.de online vereinbart werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, während des Besuchs der Dienstgebäude eine medizinische Gesichtsmaske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen und sich die Hände am Eingang zu desinfizieren.
Die Stadtverwaltung bittet darum, zur Kontaktverfolgung die Luca-App zu verwenden.