Die Stadtverwaltung Bendorf bittet um Beachtung, dass es ab dem 01.01.2024 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ist, einen Kinderreisepass zu beantragen.
Auch Verlängerungen bzw. Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen künftig einen Reisepass (37,50 Euro) oder Personalausweis (22,80 Euro). Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.
Unsere Empfehlung an Eltern mit Kindern unter sechs Jahren: Sollte der Kinderreisepass Ihres Kindes in 2024 ablaufen, können Sie diesen noch bis Ende des Jahres 2023 um ein weiteres Jahr verlängern oder erneuern lassen, um den kostengünstigeren Kinderreisepass in der nächsten Urlaubssaison nutzen zu können. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Kinderreisepässe wurden bisher von der Gemeinde selbst ausgestellt und konnten direkt nach Beantragung mitgenommen werden. Reisepässe und Personalausweise werden hingegen durch die Bundesdruckerei ausgestellt; die Bearbeitungszeit beträgt 3 – 4 Wochen.
Bitte beziehen Sie die Neuerungen im Passwesen ab 2024 in Ihre Urlaubsplanung mit ein.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung: Tel. 02622/703-139 oder -145.