Ab Dienstag, 21. Januar 2025, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Bendorf, Im Stadtpark 1 zunächst für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch keine Stimmzettel vorliegen, dadurch ist eine Mitnahme der Unterlagen oder das Ausfüllen vor Ort noch nicht möglich.
Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025
08.00 bis 15.00 Uhr
Die Stadtverwaltung Bendorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die kontaktlosen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 zu nutzen.
Die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen besteht u.a. in elektronischer Form (im Internet (OLIWA), per E-Mail, QR-Code) sowie in schriftlicher Form (per Post, Einwurf in den Briefkasten am Rathaus, Im Stadtpark 1, 56170 Bendorf, per Fax +49 2622 703114).
Die beantragten Unterlagen werden dann den Wählerinnen und Wählern per Post zugeschickt. Bitte lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die kontaktlosen Anträge, sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form, können bereits ab sofort erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen erst Ende Januar versendet werden. Diese ist keine Voraussetzung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Der Versand der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erfolgt erst dann, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar sein. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen beim Wahlamt ab.
Aufgrund des sehr engen Zeitraumes für die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen empfehlen wir, in diesem Jahr von der Urnenwahl Gebrauch zu machen.
Das Wahlamt steht bei weiteren Fragen unter der Telefonnummer +49 2622 703520 oder der E-Mail-Adresse wahlen@bendorf.de gerne zur Verfügung.