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Erinnerung: Förderung für private Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Stromberg

Bendorfs Höhenstadtteil Stromberg verfügt nach dem erfolgreichen Prozess der Dorfmoderation über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept.

Neben den öffentlichen Maßnahmen können auch nach wie vor private Maßnahmen gefördert werden. Dazu zählen die Schaffung von neuem Wohnraum, die Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder ortsbildprägender Gebäude.

Welche Gebäude ortsbildprägend sind wurde im Dorferneuerungsprozess ermittelt und in einer Karte festgehalten. Eine Übersicht, welche Gebäude „ortsbildprägend“ sind, gibt es auf www.bendorf.de.

Vorrangig gefördert werden Bauvorhaben zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B. Ferienwohnungen), überdies Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine Handwerksbetriebe) und kulturelle Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger.

Neben der strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges Förderkriterium. Die Mindestinvestition privater Vorhaben muss 7.669 Euro betragen, für strukturfördernde Maßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten oder max. 30.000 Euro.   

Im Bereich Ortsbildprägende Gebäude sowie Wohnen können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder max. 25.000 Euro übernommen werden.

Private Anträge sind über den Fachbereich 4 der Stadtverwaltung Bendorf an die Kreisverwaltung zu richten und online unter www.kvmyk.de verfügbar.

Stefan Groß vermittelt gerne Beratungsgespräche für Interessierte, die abklären möchten, ob ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind. Kontakt: stefan.gross@bendorf.de; Tel. 02622/703-308.