Zur Vermeidung von Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen, Abfallhinterlassenschaften und zum Unterbinden unberechtigter Aufenthalte in öffentlichen Anlagen wird ab dem 01.05.2024 bis voraussichtlich zum 30.09.2024 eine „Stadtstreife“ eingesetzt, die die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechtes für die Dauer der vereinbarten Überwachungszeiten unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs übertragen bekommt.
Die „Stadtstreife“ wird durch Mitarbeiter der „Unternehmensgruppe Perneg Schutz & Sicherheit“ gestellt. Sie ist mit der Überwachung öffentlicher Anlagen (Parks, Spielplätze, städtische Liegenschaften Verkehrsanlagen sowie der Innenstadt der Stadt Bendorf) im Stadtgebiet Bendorf beauftragt.