Als wichtiges Element hin zu einer fahrradfreundlichen Mobilität erfreut sich die Fahrradstraße immer größerer Beliebtheit in deutschen Kommunen.
Nun wurde auch in Bendorf die erste Fahrradstraßenregelung umgesetzt. Die Concordiastraße in der Innenstadt ist ab sofort als „Fahrradstraße/Anlieger frei“ beschildert.
Die Ausweisung bedeutet für den Radverkehr eine erhöhte Attraktivität und ein Plus an Verkehrssicherheit.
In der Fahrradstraße gilt Tempo 30 und der Radverkehr hat Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr. Radfahrende dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren. Es ist zudem erlaubt, dass mehrere Fahrräder nebeneinander fahren.
Das Schild "Anlieger frei" unter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" erlaubt es auch Fahrerinnen und Fahrern von Kraftfahrzeugen, die Fahrradstraße zu befahren, die direkt in der Fahrradstraße ein Anliegen haben, weil sie zum Beispiel dort wohnen, jemanden besuchen oder etwas erledigen möchten. Einfach durch die Fahrradstraße durchzufahren, um den Weg abzukürzen, zählt nicht als Anliegen.
Die Stadtverwaltung Bendorf bittet um Beachtung der geänderten Verkehrsführung in der Umgebung der Fahrradstraße: Die Poststraße wird zur Einbahnstraße und ist aus Richtung Hauptstraße nicht mehr befahrbar. Der Radverkehr darf jedoch auch hier gegen die Einbahnstraße fahren.
Zusätzlich zu der umfassenden Beschilderung machen Piktogramme auf der Fahrbahn die Fahrradstraße sichtbarer und sicherer.
Bürgermeister Christoph Mohr freut sich über die Eröffnung der ersten Bendorfer Fahrradstraße: „Ich hoffe, dass die Concordiastraße ein Beispiel dafür wird, wie gutes Miteinander auf der Straße gelebt wird: Mit Rücksicht, Verständnis und Achtsamkeit. Das wäre ein guter Grundstein für weitere fahrradfreundliche Maßnahmen in der Stadt.“