Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben Anfang Oktober über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um 3 Monate bis zum 31.1.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist.
„Bezüglich der Fristen hat es leider in der letzten Zeit unterschiedliche Kommunikation in den Ländern und beim Bund gegeben. Die Länder haben sich nun einvernehmlich mit dem Bundesfinanzministerium auf eine Regelung verständigt, die bundesweit allen Steuerpflichtigen mehr Zeit einräumt“, so Ahnen.
Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können. „Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden. Durch den bisherigen Erklärungseingang und die neue Frist ist weiterhin sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze festzulegen“, sagte die Finanzministerin.
Die Grundsteuerreform ist eines der größten Projekte der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Alleine in Rheinland-Pfalz sind 2,5 Millionen Einheiten neu zu bewerten. „Mit der Verlängerung um 3 Monate geben wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit. Zur Klärung offener Fragen stehen selbstverständlich weiterhin die Beratungsangebote und Service-Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Verfügung“, sagte Ahnen.
Weitere Infos gibt es unter www.fin-rlp.de/grundsteuer